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Fließgewässerrenaturierungen in Vorarlberg
 
 

Fließgewässerrenaturierungen

Bestandsaufnahme und Empfehlungen
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU fordert einen „guten Zu- stand“ der Gewässer bis 2015, weshalb die Revitalisierung von Bächen und Flüssen für Natur- und Umweltschutz sowie für die Wasserwirtschaft einen entsprechenden Stellenwert erhalten muss. Im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzrates wurde die Verwendung von Finanzmitteln des Naturschutz- fonds für Fließgewässerrevitalisierungen zwischen 1996 bis 2002 bewertet.
Bewertungskriterium war die Strukturgüte der Fließgewässer, die landesweit durch das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg (www.vorarlberg.at/umweltinstitut) erhoben und in einer siebenstufigen Skala dargestellt wurde. Bei 30 Revitalisier- ungsprojekten (69 %) wird eine Strukturgüteverbesserung von 1 – 1,5 Stufen erwartet. Umfang und Ausmaß dieser Verbess- erungen sind jedoch im Einzelnen oft nur schwer abzuschät­zen. Zudem variieren die Kosten pro Laufmeter je nach Aus- gangssituation und Baumaßnahme sehr stark. Eine system- atische Erfassung der Revitalisierungsmaßnahmen und lücken- loses Datenmanagement ist Voraussetzung für eine aussage- kräftige Kosten-Wirksamkeitsanalyse.
Daher sollte ein Teil der Finanzmittel für ein effizientes Daten- management bereitgestellt werden. Fallweise sollten auch finanzielle Mittel für ein Monitoring reserviert werden. Damit die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden, sind künf­tig wesentlich mehr Mittel zur Revitalisierung von Fließ- gewässern erforderlich.
 
 
Umweltinstitut des Landes Vorarlberg (2003): Fließgewässer in Vorarlberg. Gewässerinventar.
 
UMG Umweltbüro Grabher & Manfred Vith (2003): Revital- isierung von Fließgewässern in Vorarlberg 1996 – 2002. Be- standsaufnahme – Empfehlungen. - Im Auftrag des Vorarl- berger Naturschutzrats.
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 Harder Graben im Jahre 2001 Harder Graben im Jahre 2004 Inselbach, Hard, im Jahre 1996 Inselbach, Hard, im Jahre 2002